Helmut-von-Bracken-Schule Gießen / Gießen

Schulprogramm

Schulprogramm

der Helmut-von-Bracken-Schule

Gießen

 

3. Überarbeitung

 Die vorliegende Fortschreibung befindet sich in der Bearbeitungsphase und soll bis Frühjahr 2012 fertiggestellt werden.

 Stand April 2011

 

“Unser Schulhaus“

 

 

Leitbild

 

 

Gliederung

 1.               Voraussetzungen und Bedingungen

 

1.1         Geschichtliche Entwicklung

1.2         Schulstandort/ Einzugsgebiet

1.3         Schulorganisation und Schulstruktur

1.4         Gremien

1.5         Pädagogische Mittagsbetreuung

1.6         Musikalische Grundstufe

1.7         Ausbildungsschule

 

 

 

2.           Prozesse und Merkmale

 

2.1         Unterrichtsorganisation

2.2         Unterrichtsgestaltung

2.3         Diagnostik

2.4         Förderplanarbeit

2.5         Sprachheilpädagogische Förderung

2.6         Leseförderung

2.7         Sozial-emotionale Förderung

2.7.1      Klassenfindungstage

2.8         Vorklassen

2.9         Fortbildung

2.10       Gesunde Schule

2.11       Darstellendes Spiel

2.12       Berufsfindung

2.13       Kooperation mit außerschulischen Institutionen

2.14       Arbeitsgemeinschaften

2.15       Präventive und ambulante Angebote

2.15.1    BFZ

2.15.2    Schulische Erziehungshilfe

2.15.3    Sprachheilambulanz

 

 

 

3.           Ergebnisse und Wirkungen

 

3.1         Rückschulungen

3.2         Übergänge

3.3         Evaluationen

 

 

 

 

 

Anhang:

Organigramm/ Legende

Lesekonzepte

Vorklassenkonzept

BFZ-Konzept

Sprachheilambulanzkonzept

Förderplankonzept

IT-Konzept

Vertretungskonzept

 

 

 

 

Leitbild der Helmut von Bracken-Schule

 

Präambel

 

Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen, die  unsere demokratische Gesellschaft aktiv mitgestalten. Das bedeutet, dass wir sie zu Toleranz, Kritikfähigkeit, Solidarität und lebenslangem Lernen befähigen.

 

1. Unser Grundverständnis von Schule

In unserer Schule wollen wir die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich wahrnehmen. Das heißt, die umfassende Wahrnehmung der intellektuellen und sozial-emotionalen Situation soll als Basis für Sicherheit und Förderung dienen. Dabei wollen wir jedoch die kognitiven Fähigkeiten als gleichberechtigte, nicht außen vor lassen.

Auf dieser Basis wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern auch Wege zur gesellschaftlichen Integration aufzeigen. Durch eine gute Elternarbeit und -Beratung, zum Beispiel hinsichtlich außerschulischer Angebote, können wir dieses Ziel unterstützen. Gleichzeitig wollen wir den Schonraum, den unsere Schule bieten kann, wahren und anbieten, denn so können wir mit optimalen Rahmenbedingungen auf die individuellen Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler eingehen.

Wir wollen die Schule als Raum für soziales Lernen nutzen, was unter anderem als ein Bestandteil unseres Ziels, das Erfüllen des Erziehungsauftrages, zu sehen ist. Damit einher geht auch die Wissensvermittlung, die durch einen verlässlichen und guten Unterricht gewährleistet werden soll.

Dabei ist es uns ein Anliegen, die Schülerinnen und Schüler adäquat zu fördern, zum einen durch präventive Arbeit in der Regelschule im Sinne der Inklusion, zum anderen durch die Förderung unserer Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs (SH, EH, Kr,) an der Stammschule.

Dies wollen wir -orientiert an ihren spezifischen Bedürfnissen- beispielsweise durch differenziertes Unterrichten erreichen.

Mit diesem Blick auf die unterschiedlichen Schulformen und der Orientierung am Regelschulcurriculum sehen wir unser Selbstverständnis als Durchgangsschule gewahrt. Was jedoch einem Selbstverständnis zum Verbleib an unserer Förderschule -im Sinne einer Angebotsschule- mit der entsprechenden individuellen Förderung nicht entgegenstehen soll.

 

2. Wie wir miteinander umgehen

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wollen eine wertschätzende und achtsame  Haltung dem jeweiligen Gegenüber einnehmen. Die Persönlichkeit des Anderen soll respektiert und geachtet werden. Es soll eine sachliche und höfliche Gesprächskultur herrschen, die sich in aktivem Zuhören und  der Akzeptanz der Meinung  des Gegenübers äußert.  Gleichzeitig wird aber auch eine offene und ehrliche  Haltung des Gesprächspartners im Sinne einer konstruktiven Kritik gewünscht.

Des Weiteren sollen Aufgeschlossenheit und eine angemessene Transparenz in Entscheidungsprozessen wie auch Klarheit über die jeweiligen Zuständigkeiten in diesen eine hohe Qualität der Kommunikationskultur widerspiegeln, in der individuelle Standpunkte gewahrt bleiben können.

Es ist uns wichtig, dass Konflikte wahrgenommen und unter Einbeziehung aller Beteiligten angesprochen werden. Hierbei soll gemeinsam konstruktiv nach Lösungsvarianten gesucht werden. Je nach Konfliktfall kann die Klärung des Konfliktes Vorrang vor anderen schulischen Lerninhalten haben. Dabei wird jedoch nie außer Acht gelassen, dass in unserer Schule auch sachliche und fachliche Inhalte im Rahmen eines vorgeschriebenen Lehrplans vermittelt werden sollen und müssen.

Klare und verlässliche Regeln sorgen für einen konsequenten Umgang  mit Konflikten. Hierbei möchten wir jedoch jederzeit auch die Individualität der Konfliktpartner und der Situation berücksichtigt wissen, so dass die Flexibilität und  Freiheit  im täglichen pädagogischen Handeln erhalten bleiben.

 

3. Wie wir unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag verstehen

Wir wollen die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler aufbauen und stärken, indem wir sie als Individuen wahrnehmen und wertschätzen. Dabei sollen sie als Teil der Gesellschaft auch lernen Bedürfnisse anderer zu beachten und eigene Bedürfnisse zurückzustellen.

Indem wir die Konfliktfähigkeit fördern und Fremdwahrnehmung schulen, entwickeln wir die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler weiter. Dabei sollen diese gleichzeitig lernen, eigene Gefühle differenziert wahrzunehmen und (auf) sich selbst zu achten.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, Eigenverantwortung zu übernehmen, indem wir durch Stärkung ihrer eigenen Position ihr Selbstvertrauen entwickeln. Dabei sollen sie lernen, sich in soziale Systeme einzuordnen und die Bedürfnisse anderer wahrzunehmen. Wiederkehrende Strukturen (Rituale) und das Entwickeln von Handlungsplänen können dabei Sicherheit vermitteln.

Wir wollen mit den Schülerinnen und Schüler ein gesundes Lernumfeld schaffen, indem wir den Klassenraum liebevoll gestalten und handlungsorientiertes, motivierendes Lernen ermöglichen. Feste Strukturen und das Vermeiden von Reizüberflutung gewährleisten dabei auch ein funktionales Umfeld.

Wir wollen die Lernmotivation aufbauen, fördern und erhalten, indem wir den Unterricht schülerorientiert ausrichten und den Leistungsgedanken angemessen berücksichtigen.

Wir wollen die kommunikative Kompetenz der Schülerinnen und Schüler entwickeln, indem diese lernen Standpunkte zu vertreten und Sachverhalte verständlich darzustellen. Dabei sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf den Kommunikationspartner einstellen, zuhören und Gehörtes in sinnvolles Handeln umsetzen können und somit ihre rezeptive Kompetenz entwickeln.

An unserer Schule wollen wir bei unseren Schülerinnen und Schülern lebenspraktische Kompetenzen entwickeln. Dies wollen wir besonders durch die Vermittlung von Werten, aber auch von Alltagswissen erreichen, ohne den Erwerb von Fachwissen zu vernachlässigen.

Wichtig ist uns ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen individueller Förderung, die das Kind dort abholen soll, wo es steht, und dem Lernen im Klassenverband, das soziales und kooperatives Lernen entwickeln soll.

Wir wollen allen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine adäquate Förderung zuteil kommen lassen, indem wir sie zeitweise einzeln oder in Kleingruppen betreuen, und uns gleichzeitig didaktisch und methodisch an den Lerninhalten der Regelschule orientieren. Ferner sollen die Schülerinnen und Schüler eine fundierte Methodenkompetenz erwerben.

Daher ist der Erhalt lernzielgleichen Unterrichts ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit, denn wir vertrauen in die Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig ist der flexible Umgang mit dem Rahmenplan für einen erfolgreichen Schulalltag an unserer Schule eine zentrale Bedingung, um den Bezug zur Lebenswelt der Kinder nicht zu verlieren.

 

 

4. Unser Selbstverständnis als Lehrerinnen und Lehrer

Freude am pädagogischen Arbeiten zu haben und Schule aktiv mitzugestalten ist Ziel unseres Kollegiums. Um dies erreichen zu können, ist eine professionelle Distanz mit einem klar definierten Rollenbild notwendig.

Erhalt und Ausbau der beruflichen Qualifikation, zum Beispiel durch regelmäßige Fortbildungen und kollegialen Austausch, sollen helfen die Balance beider Aspekte im schulischen Alltag zu halten.

Um anderen Menschen Beachtung schenken zu können und um ihnen empathisch gegenübertreten zu können, ist es für uns Kolleginnen und Kollegen wichtig, auch eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und Grenzen zu setzen. So können Ressourcen aufgebaut werden, die uns in unserem schulischen Handeln stärken und stabilisieren.

Wir  nutzen das Potential der vorhandenen Arbeits- und Rahmenbedingungen bestmöglich aus. Um die Schülerinnen und Schüler aller Förderbereiche gut fördern zu können und die Lerninhalte aller Lernbereiche gut vermitteln zu können, ist die Schaffung von positiven Arbeits- und Rahmenbedingungen erforderlich. Der Umzug in ein Schulgebäude, das entsprechend benötigte Bedingungen bietet, ist deshalb Ziel der Schulgemeinde.

Dabei sehen wir uns als Kompetenzzentrum sowohl für die Arbeit an der Stammschule als auch für die Prävention an der Regelschule.

Um die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler als Grundlage des Lernens berücksichtigen zu können, ist es uns wichtig, neben der Erfüllung des Lehrplanes mit der entsprechenden Stundentafel pädagogische Freiräume zu erkennen und zu nutzen.

Unser Ziel ist es, die Freude am Lernen durch ein angstfreies Lernklima zu fördern. Gleichzeitig fordern wir auch Leistung im Sinne der lernzielgleichen Beschulung. Diese Leistungserwartung sollte für die Schülerinnen und Schüler jederzeit nachvollziehbar sein.

 

 

5. Öffnung der Schule

Besonders wichtig ist uns die Kooperation mit den Eltern bzw. anderen für die Erziehung Verantwortlichen. Wir streben eine offene Kommunikation an, bei der alle Beteiligten sich ihrer Aufgaben bewusst sind. Für uns bedeutet dies die professionelle Wahrnehmung des schulischen Auftrages bei gleichzeitiger Achtung vor dem Verantwortungsbereich der Eltern.

Für uns ist eine Kooperation mit außerschulischen Institutionen wichtig, um für alle Beteiligten eine zusätzliche Unterstützung und eine gewinnbringende Vernetzung zu erreichen. Dabei sind wir uns unserer eigenen Kompetenzen bewusst und streben deren Vertiefung und Erweiterung an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.          Voraussetzungen und Bedingungen

 

 

1.1        Geschichtliche Entwicklung

 

Die Entwicklung der Helmut-von-Bracken-Schule (Helmut-von-Bracken-Schule) begann mit der Einrichtung einer Klasse für sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler in den Räumen der Goetheschule in Gießen im Jahre 1959. In den folgenden Jahren nahm die Zahl dieser Schülerinnen und Schüler deutlich zu. Dies führte dazu, dass weitere Klassen gebildet werden mussten, die Anzahl der Sprachheillehrkräfte wuchs. Es entstand eine eigenständige Sprachheilschule. Im Verlauf der nächsten Jahre vergrößerte sie sich kontinuierlich. Mittlerweile arbeitet die Sprachheilschule in Gießen an ihrem fünften Standort. Auch bezüglich ihrer Aufgaben erweiterte sich die Arbeit der Helmut-von-Bracken-Schule. So wurde sie ab August 1993 zum Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und ein Jahr später nahm sie auch die Aufgaben einer Schule für Erziehungshilfe und einer Schule für Kranke wahr.

Im November 2001 wurde das erste Schulprogramm der Helmut-von-Bracken-Schule verabschiedet. Dessen Fortschreibung wurde im Dezember 2005 verabschiedet.

Im November 2008 erarbeitete das Kollegium ein Leitbild, das  einstimmig von allen Gremien der Schule verabschiedet wurde und die Grundlage  für die pädagogische Arbeit sowie die Weiterentwicklung der Helmut-von-Bracken-Schule darstellt.

Seit Herbst 2009 erarbeitet die Schule eine Fortschreibung des Schulprogrammes unter Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen und der aktuellen Entwicklungen sowie des Hessischen Referenzrahmens.

1.2 Schulstandort/ Einzugsgebiet

 

Schulstandort

Aktuell befindet sich das Stammgebäude der Helmut-von-Bracken-Schule noch im Schulzentrum Gießens-Ost im Alten Steinbacher Weg. Dieses Zentrum besteht aus der Gesamtschule-Gießen-Ost, der Korczakschule (Grundschule), dem Abendgymnasium und der Helmut-von-Bracken-Schule als Förderschule.

Hier stehen der Schule 20 Klassenräume (davon 4 Containerräume), 4 Fachräume sowie einige kleinere Therapieräume zur Verfügung. Die zwei Sporthallen werden von den verschiedenen Schulen des Zentrums gemeinsam genutzt. Das Außengelände wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Schulträger und dem Verein zur Förderung sprach-, hör-, seh- und wahrnehmungsgeschädigter Kinder Gießen e.V. gestaltet. Die vorhandenen Spielmöglichkeiten sind jedoch für die vorhandene Schülerzahl nicht ausreichend.

Im Schuljahr 2010-11 wird eine Klasse der Hauptstufe ausgelagert an der Alexander-von-Humboldt-Schule unterrichtet, eine Vorklasse befindet sich im Gebäude der Goetheschule (Grundschule) in Gießen.

Im Jahr 2008 erwarb der Schulträger die ehemalige Elementary School in der Grünberger Straße in Gießen.

Dieses Gebäude soll der Helmut-von-Bracken-Schule nach umfassenden Umbaumaßnahmen zur Verfügung stehen.

In Konferenzen und in einer speziellen Arbeitsgruppe wurden die baulichen und räumlichen Notwendigkeiten erarbeitet und mit dem Schulträger erörtert.

Das Schulgebäude wird im Passivenergiehaus-Status errichtet. Das umliegende großzügige Freigelände kann von der Schule genutzt werden.

Die Planungen sind als Anlage dem Schulprogramm beigefügt.

Sollte die Baumaßnahme plangemäß abgeschlossen sein, ist ein Umzug der Schule Ende 2011 angestrebt.

Dann können alle Klassen der Schule am Standort Grünberger Straße beschult werden.

 

Einzugsgebiet

Die Helmut-von-Bracken-Schule arbeitet als verbundene Förderschule.

In ihr werden mit dem zahlenmäßig höchsten Anteil Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Sprachheilschule aus der Stadt und dem Landkreis Gießen beschult. Zusätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler aus den angrenzenden Landkreisen, sofern diese keine Sprachheilschule besitzen bzw. diese nur bis zur Klasse 4 beschulen (Vogelsbergkreis, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis), die Sprachheilschule in Gießen

Ein geringer Teil der Schülerschaft der Helmut-von- Bracken-Schule wird stationär im Sprachheilzentrum in Gießen betreut.

Neben den Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigungen besuchen auch Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne der Schule für Erziehungshilfe und der Schule für Kranke die Helmut-von-Bracken-Schule. Für diese Schulform ist der Einzugsbereich auf das Stadtgebiet Gießen begrenzt, da im Landkreis eigene Schulen für die Erfüllung dieses Förderbedarfs existieren.

Die Schülerinnen und Schüler werden in den Klassen 1-9 gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne der Sprachheilschule lernzielgleich nach den Richtlinien der Grund- und Hauptschule beschult.

Während bis zum Schuljahr 2009-2010 ungefähr die Hälfte Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich extern an Kooperationsschulen im Stadtgebiet Gießen beschult und sonderpädagogisch gefördert wurde, sind diese Schülerinnen und Schüler seit dem Schuljahr 2010-2011 den Regelschulen zugeordnet. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist aufgehoben und die Betreuung erfolgt durch die Lehrkräfte des Beratung- und Förderzentrums.

Im Schuljahr 2010-2011 besuchen insgesamt 232 Schülerinnen und Schüler die Helmut-von-Bracken-Schule, von denen ca. 50 sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne der Schule für Erziehungshilfe oder Kranke besitzen. Dabei ist der Anteil der Jungen deutlich höher als der der Mädchen. Diese Verteilung entspricht der häufig beschriebenen Verteilung von Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten auf die Geschlechter.

 

 

 

1.3 Schulorganisation und Schulstruktur

 

Die Helmut-von-Bracken-Schule ist eine verbundene Förderschule mit drei Förderschulformen sowie einem Sonderpädagogischen Beratungs-und Förderzentrum

in enger organisatorischer Verbindung.

  • Die Sprachheilschule
  • Die Schule für Erziehungshilfe und die Schule für Kranke
  • Das Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum

Das im Anhang befindliche Organigramm verdeutlicht die Organisationsstruktur.

 

Die Sprachheilschule

Aufgabe der Sprachheilschule ist es, bei ihren Schülerinnen und Schülern die Sprachbeeinträchtigung abzubauen und gleichzeitig ein tragfähiges Lern- und Sozialverhalten aufzubauen. Da das angestrebte Ziel die Rückschulung in die Regelschule ist, arbeitet die Sprachheilschule für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler als Durchgangsschule.

Die Sprachheilschule gliedert sich in die Grundstufe (Vorklassen und Klassen 1 bis 4), die Mittelstufe (Klassen 5 und 6), die Hauptstufe (Klassen 7 bis 9) und in die Sprachheilambulanz. In den Vorklassen beträgt die Höchstbesuchszahl acht Schülerinnen und Schüler. Alle übrigen Klassen umfassen maximal zwölf Schülerinnen und Schüler.

Während die Schule zurzeit drei Vorklassen und drei erste Klassen besitzt, sind die Klassen 2-9 durchgängig zweizügig organisiert.

Mit sprachheilpädagogischen Ambulanzen an über 20 Grundschulen in Gießen und der näheren Umgebung erhalten Schülerinnen und Schüler mit leichteren Sprachbeeinträchtigungen in ihren zuständigen Grundschulen ein sprachheilpädagogisches Förderangebot.

Die Konzeption der Sprachheilambulanzarbeit befindet sich im Anhang.

 

 

Schule für Erziehungshilfe und Schule für Kranke

Die Schwerpunkte dieser Schulform liegen sowohl in der Prävention von sozial-emotionalen Störungen als auch in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, bei denen bereits sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinne der Schule für Erziehungshilfe oder der Schule für Kranke festgestellt wurde.

 

 

 

  • Schulische Erziehungshilfe an Regelschulen
    In Grund-und Gesamtschulen sowie einem Gymnasium wird vom Beratungs- und Förderzentrum unserer Schule in den Jahrgängen 1-4 und 5-10 präventive Erziehungshilfearbeit geleistet sowie eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich angeboten.

Arbeitsschwerpunkte sind:

Beratung von Klassen- und Fachlehrkräften im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die sozial-emotionale Beeinträchtigungen zeigen; Krisenintervention; Unterstützung bei der Elternarbeit; Initiierung außerschulischer Hilfen; Unterstützung der gesamten Klasse hinsichtlich des Ausbaus ihrer emotionalen und sozialen Kompetenzen, Begleitung sozialer Lernprozesse von einzelnen Schülern und Lerngruppen; Begleitung und Beratung von Eltern; Kontaktpflege zu außerschulischen Institutionen.

 

  • Beschulung in Stammklassen der Schule

Neben den Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigungen werden pro Klasse ca. 2-4 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Erziehungshilfe oder Kranke in der Helmut-von-Bracken-Schule integriert beschult. Dabei ist diese Zahl in der Grundstufe geringer, in der Mittel-und Hauptstufe etwas höher. Inhaltlich profitieren diese Schülerinnen und Schüler neben den günstigen Rahmenbedingungen (vergleichsweis kleine Lerngruppen mit individueller Förderung und Möglichkeiten der Doppelbesetzung) auch von   spezifischen Angeboten im Bereich der sozial-emotionalen Erziehung.

Gewaltpräventionsprogramme wie Papillio (Vorklasse),Faustlos in der Grundstufe und PiT in der Klasse 7 unterstützen diese pädagogische Arbeit.

Ein Bereitschaftssystem der Schulleitung ( Notfall-Karte) sowie kollegiale Absprachen für Krisensituationen dienen der Intervention.

Die Einrichtung einer Hausaufgabenbetreuung sowie vielfältiger Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag ergänzt die schulische Arbeit.

 

 

Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum

Über die ambulanten Förderangebote der Sprachheil- und der Erziehungshilfepädagogik hinaus steht die Helmut-von-Bracken-Schule seit 1993 den allgemeinen Schulen der Stadt Gießen in sonderpädagogischen Fragen als Beratungs- und Förderzentrum zur Verfügung.

Als Sprachheilschule war die Helmut-von-Bracken-Schule zunächst schwerpunktmäßig im Bereich der ambulanten Sprachförderung tätig. Dies wurde sukzessive um die Bereiche sozial-emotionale Entwicklung und Lernentwicklung erweitert. Insbesondere die Arbeit an den Schulen im Sekundarstufenbereich beinhaltet aktuell fast ausschließlich Fragen der Erziehungshilfe.

Besonders nach der Neustrukturierung der schulischen Erziehungshilfe wurde die Arbeit des BFZ um die Beratung und Betreuung der ehemaligen „externen Schülerinnen und Schüler“ erweitert und es erfolgte eine systemische Zuweisung der BFZ-Ressourcen.

An der H.-v.- Bracken-Schule wird jedoch die Trennung der Sprachheilambulanz und der spezifischen BFZ-Arbeit weiterhin als notwendig für eine fachlich ausgerichtete Arbeit erachtet.

Ziel aller BFZ-Maßnahmen soll eine Verbesserung der Lernsituation vor Ort sein, so dass mehr Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an der allgemeinen Schule (Grundschulen, Gesamtschulen, HR-Schulen, Gymnasien) verbleiben können. Des Weiteren sollen Schülerinnen und Schüler, die die berufliche Schule besuchen, mit adäquaten Maßnahmen unterstützt werden. Letzteres bezieht sich auch auf die Nachsorge der Abgängerinnen und Abgänger der Helmut-von-Bracken-Schule.

Die zentralen Aufgabenbereiche der BFZ-Tätigkeit bilden die Diagnostik, die Beratung und ggf. die Förderung von Schülerinnen und Schülern der allgemeinen Schule.

Dies beinhaltet:

  • Allgemeine Beratung zu den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen, Verhalten
  • Intensive Beratung in Verbindung mit der Erarbeitung und Evaluation eines Förderplanes
  • Individuelle Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler.

Sollten die präventiven und ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen, sind die Lehrkräfte auch beratend im Vorfeld von  Verfahren zur  Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf eingebunden oder als Mitglieder des Förderausschusses tätig. 

Um eine Kontinuität der BFZ-Arbeit zu gewährleisten, sind die Lehrkräfte nach Möglichkeit nur an ein oder zwei Schulen und über einen längeren Zeitraum eingesetzt.

Die konkrete Ausgestaltung der BFZ-Tätigkeit wird in Kooperationsvereinbarungen mit den allgemeinbildenden Schulen geregelt. Mit einigen Regelschulen wurden bereits Kooperationsvereinbarungen geschlossen, weitere sind in Vorbereitung.

Eine gut ausgestattete Mediothek mit aktuellem Test-und Fördermaterial ergänzt die Arbeit der BFZ-Lehrkräfte und wird zusätzlich auch von den in der Region tätigen Förderschullehrkräften genutzt.

Die Konzeption des Beratungs-und Förderzentrums befindet sich im Anhang.

 

 

 

 

1.4             Gremien

Die Schulleitung der HvB besteht aus der Schulleiterin und dem /der ersten und zweiten Konrektor /Konrektorin. Eine Erweiterung erfährt dieses Team durch die Leitungen der Grund-, Mittel- und Hauptstufe. In regelmäßigen wöchentlichen Besprechungen wird in diesem Gremium über aktuelle, die Schule betreffende Maßnahmen beraten und diskutiert, Entscheidungen und neue Konzeptionen gemeinsam entwickelt, ergänzt und evaluiert. Regelmäßige Besprechungen mit dem Schulpersonalrat ergänzen diese Arbeit.

In den Stufenkonferenzen der einzelnen Schulstufen werden stufenspezifische Fragestellungen bearbeitet. Hier werden auch Entscheidungen der Gesamtkonferenz vorbereitet, die diese Schulstufe betreffen. Die Stufenkonferenzen sind neben den Arbeitsgemeinschaften und Fachkonferenzen die eigentlichen Arbeitsgremien für die pädagogische Weiterentwicklung der Schule.

In den Teambesprechungen der verschiedenen Jahrgangsteams wird die Arbeit der Parallelklassen geplant und koordiniert. Aus diesen Besprechungen erwachsen häufig Anregungen und Fragestellungen für die jeweilige Schulstufe oder die gesamte Schule.

 

Die Gesamtkonferenz ist das zentrale Gremium für Entscheidungen des Kollegiums. Außerdem ist die Gesamtkonferenz als Versammlung aller Lehrkräfte das wichtigste Informationsinstrument der Schule. Hier laufen die Arbeitsergebnisse der verschiedenen Stufen zusammen, Mitteilungen werden weitergegeben und Informationsdefizite können ausgeglichen werden.

In den in größeren zeitlichen Abständen stattfindenden Fachkonferenzen Sprachheilarbeit, Beratungs-und Förderzentrum/ Schulische Erziehungshilfe, Englisch, Sport und Vorklasse werden spezielle Fragestellungen und Probleme diskutiert. Schwerpunkte sind dabei z.B. die Qualitätssicherung der ambulanten Arbeit, die Abgrenzung gegenüber anderen Arbeitsgebieten, die schulrechtlichen Grundlagen, die Dokumentation der Förderung, fachdidaktische Fragestellungen sowie Planung spezieller veranstaltungen.

Elternversammlungen und Klassenelternabende dienen der Information der Eltern über die Erziehungs- und Förderarbeit an der Schule bzw. in den einzelnen Klassen. Darüber hinaus kommt der individuellen Elternarbeit große Bedeutung zu. Ziel ist es, gemeinsam mit den Lehrkräften eine optimale Entwicklung und Förderung der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers unter Einbeziehung ihrer/seiner individuellen Stärken und Schwächen zu erreichen.

Der Schulelternbeirat ist durch seine jeweiligen Vertreter in die verschiedenen Konferenzen und deren Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden. In den Sitzungen des Schulelternbeirates werden die Elternvertreter informiert und Entscheidungen der Schulkonferenz vorbereitet. Weiterhin werden Informationsabende zu zentralen pädagogischen Themen abgehalten.

Der Schülerrat nimmt zu den verschiedenen Problemstellungen aus der Sicht der Schülerschaft Stellung und bringt deren Interessen in die Diskussion mit ein. Die Schülerschaft ist mit zwei Personen in der Schulkonferenz beteiligt.

In der Schulkonferenz laufen schließlich die Arbeitsergebnisse der vorgenannten Gremien zusammen und werden durch dieses oberste Beschlussgremium der Schule beraten und abschließend entschieden.

 

 

1.5 Pädagogische Mittagsbetreuung

In Arbeit

 

1.6 Musikalische Grundstufe

In Arbeit

 

1.7 Ausbildungsschule

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Justus-Liebig-Universität Gießen ist die HvB kontinuierlich in die Ausbildung zukünftiger Förderschullehrkräfte eingebunden. Zweimal jährlich finden mehrwöchige Praktika statt und es werden in Absprache mit den Eltern Probegutachten und Diagnostikklausuren mit Schülerinnen und Schülern der HvB durchgeführt.

Neben dieser Kooperation in der 1. Phase der Lehrerausbildung ist die HvB seit vielen Jahren Ausbildungsschule für Referendarinnen und Referendare. Durch die Bereitschaft des Kollegiums sich immer wieder für eine Mentorentätigkeit zur Verfügung zu stellen, werden innovative Ideen und neue Ausbildungsschwerpunkte in die Schule transportiert und durch die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht umgesetzt. Diese Arbeit beinhaltet eine lebendige Diskussion und ein Hinterfragen des Bewährten und das Ausprobieren von neuen Ansätzen.

Durch die SME-Projekte werden interessante Projekte in der Schule angeregt und fortgeführt.

 

2.     Prozesse und Merkmale

 

2.1      Unterrichtsorganisation

Der Unterricht für die Klassen 1 bis 9 beginnt täglich um 7.55 Uhr. Da die Schülerinnen und Schüler aus beförderungstechnischen Gründen teilweise schon deutlich früher auf dem Schulgelände sind, werden die Klassenzimmer ab 7.45 Uhr geöffnet. In dieser Zeit sind die Lehrkräfte ebenfalls schon in den Klassen, so dass sie für die Schülerinnen und Schüler als Ansprechpartner im Sinne einer pädagogischen Betreuung zur Verfügung stehen. Die Erfahrungen zeigen, dass hierdurch viele Konflikte vermieden werden können und dass um 7.55 Uhr der Unterricht tatsächlich beginnen kann.

In den Klassen 1 bis 9 ist der Pausengong zwischen den Blockstunden abgeschafft. Somit stehen den Klassen jeweils Doppelstunden von insgesamt 85 Minuten ohne Unterbrechung zur Verfügung. Pausen werden dann eingeschaltet, wenn es erforderlich und sinnvoll ist. Eine Stundeneinteilung ohne vorgegebene Unterbrechung erleichtert auch das fächerübergreifende Arbeiten im Sinne von Projekten. Der Unterrichtsvormittag wird somit individuell rhythmisiert und orientiert sich gleichzeitig aber noch an den großen Pausenblöcken, die für alle Klassen zur gleichen Zeit stattfinden.

In den einzelnen Klassen unterrichtet überwiegend die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer oder ein Klassenlehrerteam. Dieses Klassenlehrerprinzip macht es einerseits erforderlich, dass die Lehrkräfte fachfremd unterrichten, andererseits eröffnet es große Möglichkeiten zu einer ganzheitlichen Unterrichtsgestaltung mit einem hohen Effekt für die Erziehungsarbeit. Es wird stets angestrebt, dass so wenig Lehrkräfte wie möglich und so viel wie nötig in einer jeweiligen Klassen unterrichten. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, den Eltern sowie den Lehrerinnen und Lehrern den Aufbau einer verantwortungsvollen, tragfähigen Beziehung über einen längeren Zeitraum. Alle Kolleginnen und Kollegen fühlen sich dem Prinzip der Teamarbeit verpflichtet und arbeiten dementsprechend eng zusammen. So werden wichtige Entscheidungen gemeinsam besprochen und getroffen.

Bestimmte methodische Unterrichtsprinzipien und Arbeitsformen zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten haben in allen Jahrgangsklassen Gültigkeit. So erfolgt die Vermittlung von Unterrichtsinhalten recht kleinschrittig und unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarfs des Kindes. Dies kann in verschiedenen Arbeitsformen stattfinden. So sind den Erfordernissen entsprechend alle Arbeitsformen vertreten, wie z.B. Projektarbeit, Tagesplanarbeit, Wochenplanarbeit, Kleingruppenarbeit, Partnerarbeit, Frontalunterricht und Stationsarbeit.

Die Förderung an der HvB soll stets ganzheitlich erfolgen, das heißt, dass es sich nicht nur um eine entsprechende Vermittlung von Unterrichtsinhalten handeln soll, sondern dass das Kind darüber hinaus mit Blick auf sein individuelles Lebensumfeld betrachtet wird. In diesem Sinne ist es beispielsweise notwendig zu wissen, wie die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule gefördert werden. Unter der Voraussetzung, dass die Eltern damit einverstanden sind, finden häufige Telefonate und regelmäßige Gesprächstermine mit Therapeuten, Ärzten und zuständigen Institutionen statt, sichern so einen kontinuierlichen Informationsaustausch über die Entwicklung des Kindes und stellen die Basis für eine adäquate Förderung dar.

 

2.2      Unterrichtsgestaltung

In Arbeit

 

2.3      Diagnostik

In Arbeit

 

2.4      Förderplanarbeit 

 

Individuelle Förderplanarbeit wird von uns als ein ständiger Prozess verstanden, dessen Basis die umfassende und ganzheitliche Wahrnehmung der intellektuellen und sozial-emotionalen Situation der Schülerinnen und Schüler ist (vgl. Leitbild Helmut-von-Bracken-Schule, „Unser Grundverständnis von Schule“).

Sinn und Zweck des Förderplans ist es, förderdiagnostisches Planungs- und Reflexionsinstrument zu sein. Er sollte deshalb eine gute Handhabbarkeit (insbesondere bezüglich des Umfangs und der Verhältnismäßigkeit der Ziele) und eine enge Verzahnung mit der Praxis aufweisen.

Im Förderplan, dem zentralen Dokument und Instrument für die Förderarbeit an unserer Schule, werden zunächst neben Stärken, Schwächen, Besonderheiten und Vorlieben auch alle wichtigen Daten der Schülerin / des Schülers übersichtlich abgebildet. Hierzu gehört auch eine Auflistung der an der Förderung beteiligten Personen und Institutionen.

Die  Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler auf Grundlage eines ganzheitlichen Menschenbildes spiegelt sich in der Folge in einer Darstellung der individuellen Lernausgangslage (Iststandsbestimmung) wieder, welche durch eine fundierte Diagnostik und eine Kind-Umfeld-Analyse erhoben wird.

 

Daraus resultierend werden im Sinne einer Prioritätensetzung anschließend  vorrangige Förderziele (in der Grundstufe max. 2 / in der Mittel- und Hauptstufe max. 3) für das nächste Schulhalbjahr festgelegt. Die Festlegung erfolgt durch das Klassenlehrerteam bzw. durch die Klassenkonferenz.

Diese Ziele stehen dann für den beschriebenen Zeitraum im Fokus des sonderpädagogischen Arbeitens mit dem Schüler / der Schülerin. Bei allen Überlegungen werden stets die unterschiedlichen Lebenslagen und Zukunfts-perspektiven der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt und es findet eine enge Verzahnung zwischen individuellen entwicklungsspezifischen Förderzielen und fachbezogenen Lernzielen statt.

 

Aus den festgelegten Förderzielen werden für die tägliche Arbeit Feinförderziele und entsprechende Maßnahmen im Feinzielplan formuliert. In diesem erfolgt die  Evaluation und Fortschreibung der Feinförderziele und der Maßnahmen. Die Feinförderziele sollen realistisch, konkret und präzise formuliert und von den Schülerinnen und Schülern in einem absehbaren Zeitraum erreichbar sein. 

 

In jedem Fall sollte der Förderplan so kommuniziert werden, dass möglichst alle an der Förderung beteiligten Personen eingebunden sind. Die Form der Beteiligung reicht von der aktiven Mitarbeit an der Festlegung der Förderziele und der Übernahme von Einzelleistungen bis hin zur Information über den aktuellen Stand des Förderplans. Durch eine aktive Einbindung der Eltern und -wenn möglich - der Schülerin / des Schülers in die Förderplanarbeit werden eine erhöhte Akzeptanz der Ziele und eine Übernahme von Verantwortung angestrebt.  

 

Sollte die Entwicklung eines Schülers oder einer Schülerin von den Planungen abweichen oder sich beispielsweise die Rahmenbedingungen verändern, dann werden im Sinne einer flexiblen Lernbegleitung kurzfristig Modifikationen des Förderplans notwendig. Dies kann eine Neuformulierung der Förderziele nach sich ziehen.

 

 

Anmerkung:

 

Die kontinuierliche pädagogische Förderarbeit, die auf der Grundlage der erhobenen Lernausgangslage auch in anderen, nicht in den Förderzielen erwähnten, Bereichen erfolgt, bleibt von der o.g. Prioritätensetzung unbelassen und muss daher bei der Formulierung der Förderziele nicht explizit erwähnt werden. 

 

 

 

 

 

 

 

2.5 Sprachheilpädagogische Förderung

In Arbeit

 

 

 

 

 

2.6 Leseförderung

 

Bedingt durch den Förderbedarf im Bereich Spracherwerb eines Großteils der Schülerschaft, hat der  Schriftspracherwerb eine zentrale Stellung im Deutschunterricht.

Für die Leseförderung an der Helmut-von-Bracken-Schule bedeutet dies, insbesondere im Grundstufenbereich, die Festlegung auf einen klar strukturierten Leselehrgang, unterstützt durch den Einsatz von lesebegleitenden Handzeichen. Dabei gewähren wir den Schülerinnen und Schülern ein größeres Zeitfenster beim Lesenlernen als in der Regelschule.

Nach der Grundstufe sollte der Leselehrgang abgeschlossen und eine gewisse Lesegeläufigkeit entwickelt sein.

In allen Schulstufen geht die erfolgreiche Leseförderung mit einer gezielten Lesediagnostik einher, die eine umfassende Einschätzung der Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie im Verlauf bzw. im Anschluss an die Förderung auch eine Evaluation ermöglicht.

Um den Erfolg von Fördermaßnahmen zu sichern, wird in der Mittel- und Hauptstufe ein einheitliches systematisches Förderprogramm durchgeführt, das ebenso eine Differenzierung ermöglicht. Das Förderprogramm vermittelt neben Lesefertigkeiten und der Lesegeläufigkeit auch Lesestrategien, die den Schülerinnen und Schülern zur Erschließung von Texten als Methode zur Verfügung stehen.

Die Leseförderung an der Helmut-von-Bracken-Schule erfolgt nicht nur im Rahmen eines Förderprogramms, sondern fächerübergreifend.

Im Rahmen der curricularen Arbeit wurden für alle Schulstufen Lesekonzepte entwickelt, die im Anhang zum Schulprogramm beigefügt sind.

 

 

 

2.7    Sozial-emotionale Förderung an der Helmut-von-Bracken-Schule

 

Wesentliche Merkmale sozial-emotionaler Förderung sind Zeit und Raum im Schulalltag, damit Beziehungsarbeit stattfinden kann.  Bedingt durch ihre Persönlichkeitsabhängigkeit kann sie unterschiedlich gestaltet werden. Kontinuität, Stringenz, Transparenz und Konsequenz werden jedoch durchgängig beachtet.

 

 

 

 

Oberstes Prinzip:         

Unterrichts- und Schulzeit-immanente individuelle sozial-emotionale Beziehungsarbeit mit Zeit und Raum ist wichtiger als alle aspektbezogenen Programme und Voraussetzung sowie auch Grundlage aller sozial-emotionalen Förderung.

 

 

 Sozial-emotionale Förderung findet statt in folgenden Bereichen:

 

  1. Unterrichtsimmanente Angebote wie

bewegtes Lernen, Brain-Gym, Kooperations-, Konzentrations- und Entspannungsspiele, Entspannungsrituale (Massage)

 

  1. Im Schulalltag

-       Konfliktgespräche, einzeln und in Gruppe od. Klasse

-       eine Wochenstunde Soziales Lernen

-       Sportfeste und Wettkämpfe

-       Klassenfindungstage

-       Klassenfahrten, Wandertage

-       Klassenfeiern, Schulfeiern

 

  1. Soziales Training in der Klasse

-       gezielte Angebote für soziales Lernen wie z. B.:

  • Papilio (Vorklassen)
  • Faustlos (Grundstufe)
  • ELDIP / ETEP
  • PIT (Klasse 7)
  • Streiten bis es lacht

 

  1. Spezielle Angebote

-       Mädchenpause

-       Mädchenwerkstatt

-       Selbstbehauptung für Mädchen

-       Kiosk-Projekt

-       Kalenderprojekt

-       Reiten

-       Patenschaften

 

  1. Sonstiges

-       Gegenseitige kollegiale Unterstützung

-       grüne Notfallkarte

-       kollegialer Austausch

-       Intensive Elternarbeit

-       Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

-       Mittags- und Hausaufgabenbetreuung

-       Pädagogische Maßnahme zum Nachholen von Unterricht

-       AGs für Mittel- und Hauptstufe

 

           

 

 

 

 

 

2.7.1 Klassenfindungstage

 

Zu Beginn der Jahrgangsstufen 5 und 7 können Klassenfindungstage durchgeführt werden. Art und Umfang der Maßnahme bestimmen die zuständigen  Klassenleitungen.

 

Ziel ist es, dass sich die neu zusammengesetzten Klassen in einer außerschulischen Situation besser kennen lernen. Es sollen förderliche Entwicklungen in Gang gesetzt werden, um das Zusammenleben und die Arbeitshaltung in der Klasse zu fördern. Dies bezieht sich auf alle Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer.  Idealerweise soll sich ein Wir-Gefühl entwickeln. Dies soll erreicht werden durch Kennenlernspiele, Kooperations- und Vertrauensübungen.

 

Beispielsweise können die Klassenfindungstage ca. in der 3. oder 4. Schulwoche außerhalb der Schule für 3 Tage (mit zwei Übernachtungen) stattfinden. Dies ist wichtig, damit ohne Zeitdruck und in Situationen, die ein Schulvormittag nicht bieten kann miteinander gelebt und kommuniziert werden kann.  Neben den Schülerinnen und Schülern und dem Klassenlehrerteam bzw. dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin und einer Person, die in der Klasse unterrichtet kann die Maßnahme von außerschulischen Teamern eines professionellen pädagogischen Anbieters begleitet werden.

 

Um die Finanzierung zu gewährleisten, können beispielsweise in den Klassen 4 und 6 Sponsorenläufe, Verkaufsaktionen o.ä. stattfinden. Der Erlös wird auf ein Konto „Klassenfindungstage“ eingezahlt.

 

2.8    Vorklassen

Im Sinne eines förderdiagnostischen Jahres erhalten schulpflichtige Kinder hier die Möglichkeit einer umfassenden Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie einer intensiven individuellen Förderung ihrer Sprache und ihrer Basalkompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sozialverhalten. Vereinzelt können Kinder bereits vorzeitig im Alter von 5 Jahren aufgenommen werden.

Die Schülerinnen und Schüler der beiden Vorklassen kommen täglich in der Zeit zwischen 7.40 Uhr und 8.00 Uhr zur Schule. In ihren Klassenräumen haben sie die Möglichkeit zum Spiel allein oder (gruppenübergreifend) mit anderen Kindern. Ab 8.00 Uhr findet dann der Unterricht in den beiden Vorklassen statt. An vier Tagen in der Woche endet der Unterricht um 11.05 Uhr. Am Dienstag wird in der 5. und 6. Stunde ein zusätzliches Förderangebot in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung und Motorik angeboten. Seit dem Schuljahr 2001/2002 werden mit den Vorklassenkindern beider Gruppen Waldtage und Waldwochen durchgeführt. Diese erlebnispädagogisch orientierten Angebote dienen ebenfalls der Förderung der Sprache, der Motorik und der Wahrnehmung, unterstützen aber auch das soziale Lernen sehr erfolgreich.

Hinsichtlich der Zeitgestaltung des Unterrichtsvormittages hat sich die seit Beginn des Schuljahres 1994/95 für die Vorklassen eingeführte eigene Rhythmisierung bewährt. In der Kernzeit wird täglich eine ganzheitlich konzipierte, integrierte Wahrnehmungsförderung durchgeführt, die auch regelmäßige psychomotorisch orientierte Bewegungseinheiten beinhaltet. Dadurch sollen die Grundlagen für eine erfolgreiche Erarbeitung der Kulturtechniken gelegt werden. Die sprachliche und soziale Kompetenzerweiterung der Schülerinnen und Schüler steht dabei immer im Mittelpunkt. Der Zeitpunkt für die Pause im Freien orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und kann von der Pause der übrigen Schule zeitlich versetzt sein.

Einen wichtigen Stellenwert hat die in den Unterrichtsvormittag integrierte, spezifisch auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder abgestimmte intensive Sprachförderung in Einzel- oder Kleingruppenarbeit. Um eine gute Verzahnung der Vorklassenarbeit mit der Förderung in der darauf folgenden 1. Klasse zu gewährleisten, übernehmen die jeweiligen Lehrkräfte der zukünftigen 1. Klassen einen Teil dieser Förderarbeit.

 

2.9      Fortbildung

In Arbeit

 

 

2.10    Gesunde Schule

 

Wir wollen eine gesunde Schule sein! Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir gesunde SchülerInnen, gesunde LehrerInnen sowie eine gesunde Schulleitung. Zum Erhalt unserer Gesundheit und Steigerung unserer Gesundheitsqualität sollen Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung in unser Schulkonzept eingebunden sein. Mit „gesund“ meinen wir körperliche, psychische und soziale Gesundheit.

„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“ (Ottawa-Charta, WHO 1986)

 

Schülergesundheit ist bezogen auf unser Leitbild ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

Wichtige Teilbereiche einer gesundheitsfördernden Schule im Hinblick auf Schülergesundheit werden an der Helmut-von-Bracken-Schule bereits umgesetzt.

Im Rahmen von Schülergesundheit hat die Helmut-von-Bracken-Schule zusätzlich zu den im Unterricht  beachteten Aspekten u. a. folgende Angebote etabliert:

  • Sozial-Emotionales Lernen:

Faustlos, 1 Wochenstunde für Soziales Lernen wurde im Curriculum verankert

  • Bewegung:

Psychomotorik, Reiten, Klettern, Raufen, Fußball, Schwimmen, Tanz

  • Kreatives Lernen im ästhetisch-musischen Bereich:

Trommeln, Darstellendes Spiel, Musizieren mit Band-Instrumenten

  • Pädagogische Mittagsbetreuung:

Gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, AG-Angebote am Nachmittag

  • Gesunde Ernährung:

Kiosk, Sarah-Wiener-Projekt

  • Verkehrserziehung:

ADAC-Bremstraining, Fahrradführerschein

  • Erste-Hilfe-Training für SchülerInnen

 

Auf Grund der bereits erfolgten umfassenden Beachtung und Verankerung des Themas Schülergesundheit an unserer Schule (siehe o. g. Teilbereiche) erübrigt sich eine Zertifizierung im Sinne von „Gesundheitsfördernde Schule“ (Hess. Kultusministerium).

 

Die umfassende förderpädagogische Arbeit an der Helmut-von-Bracken-Schule erfordert einen hohen Einsatz des Kollegiums und der Schulleitung.

 

Das Thema Lehrergesundheit und darunter subsumiert die interkollegiale Kommunikation als Teilbereich einer gesunden Schule sollen in nächster Zeit vorrangig an der Helmut-von-Bracken-Schule in den Fokus genommen werden.

 

Dazu wird eine Arbeitsgemeinschaft ins Leben gerufen, die sich in den nächsten zwei Jahren mit diesem Themenschwerpunkt beschäftigt.

 

Vorrangiges Ziel dieser AG soll sein, Arbeitsbedingungen zu unterstützen, die sowohl der psychosozialen wie auch der körperlichen Gesundheit aller an der Helmut-von-Bracken-Schule arbeitenden Personen förderlich sind.

Dabei soll auch die absehbare Veränderung unseres Berufsbildes (Inklusion) berücksichtigt werden.

Die AG greift Anregungen der Großarbeitsgruppe „Gesunde Schule und Interkollegiale Kommunikation“ vom pädagogischen Tag 2010 auf. Diese werden ihr in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

 

2.11 Darstellendes Spiel

In Arbeit

 

2.12  Berufsfindung

In Arbeit

 

2.13 Kooperation mit außerschulischen Institutionen

In Arbeit

 

2.14 Arbeitsgemeinschaften

In Arbeit

 

2.15 Präventive und ambulante Angebote

 

 

2.15.1        Das Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum

 

Über die ambulanten Förderangebote der Sprachheilschule und der Schule für Erziehungshilfe und Kranke hinaus steht die Helmut-von-Bracken-Schule den allgemeinen Schulen der Stadt Gießen in sonderpädagogischen Fragen als Beratungs- und Förderzentrum zur Verfügung.

(s. Schulstruktur)

Das aktuelle Konzept der Arbeit ist als Anlage beigefügt.

 

 

2.15.2        Schulische Erziehungshilfe

In Arbeit

2.15.3        Sprachheilambulanz

In Arbeit

 

 

 

 

 

3.           Ergebnisse und Wirkungen

 

3.1    Rückschulungen

In Arbeit

3.2    Übergänge

In Arbeit

3.3    Evaluationen

In Arbeit

 

 

Anlagen: